Glas setzt außergewöhnliche Akzente, gerade da wo Offenheit, Leichtigkeit und Transparenz gefragt sind. Treppen, Brüstungen oder Pfeiler aus Glas geben Eingangsbereichen oder Wohnräumen Weite und Licht.
Die besonderen Eigenschaften von Glas machen es jedoch notwendig, spezielle Anforderungen an seine Sicherheit zu beachten. An manchen Stellen, wie Treppengeländern, Balkonbrüstungen oder Glasbereichen unterhalb von Fenstern, die die einzige Abgrenzung zwischen innen und außen bilden, müssen diese Gläser spezielle Sicherheitsanforderungen erfüllen, zum Beispiel vor einem möglichen Absturz schützen. Und das Glas muss so beschaffen sein, dass keine Personen verletzt werden, wenn es splittert.
In den „Technischen Regeln für die Verwendung absturzsichernder Verglasungen“, kurz TRAV, sind Anwendungsbedingungen für häufig vorkommende Verglasungssituationen festgelegt. Verglasungen, die von den dort genannten Kategorien abweichen, bedürfen der Zustimmung im Einzelfall bzw. der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Verwendbare Glasarten sind je nach Kategorie VSG (Verbund-Sicherheitsglas) SGG STADIP und ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas) SGG SECURIT, für dekorative Zwecke Varianten wie SGG STADIP COLOR (VSG mit Farbfolie)oder SGG SERALIT (ESG mit Siebdruck).
Speziell für Geländerverglasungen gibt es ein System aus Klemmhaltern und Glaselementen aus SGG SECURIT-H mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung als Geländer- und Brüstungsausfachung.