Fragen und Antworten zum Thema Sicherheitsgläser im privaten Bereich

DIN 18008, MBO/LBO und Co.

Seit vielen Jahren scheiden sich die Geister an der Frage: Was tun bei bodentiefen Verglasungen? Hier gab es oft Unsicherheit und Beratungsbedarf – und oft leider auch falsche Entscheidungen. Wo es im gewerblichen Bereich klare Vorgaben und wenig Diskussion gibt, hakt es im Privatbereich. Allerdings: Auch wenn eindeutige Aussagen wie im gewerblichen Bereich fehlen, müssen dennoch die Verkehrssicherheit und der Verletzungsschutz sichergestellt werden. Genau hier greift die Überarbeitung der DIN 18008-1 und -2 und regelt den Einsatz von Sicherheitsglas. Doch muss jetzt überall Sicherheitsglas eingesetzt werden? Wie sieht eine entsprechende Beratung aus und wo befinden sich weiterhin Ermessungsspielräume für Planer/Handwerker/BauherrInnen? Diese und weitere Fragen beantwortet Jürgen Künsting von Saint-Gobain Building Glass Europe.

					array(48) {
  ["thumbnail"]=>
  string(76) "https://climaplus-securit.com/wp-content/uploads/2022/06/4828_04-150x150.jpg"
  ["thumbnail-width"]=>
  int(150)
  ["thumbnail-height"]=>
  int(150)
  ["medium"]=>
  string(76) "https://climaplus-securit.com/wp-content/uploads/2022/06/4828_04-300x212.jpg"
  ["medium-width"]=>
  int(300)
  ["medium-height"]=>
  int(212)
  ["medium_large"]=>
  string(76) "https://climaplus-securit.com/wp-content/uploads/2022/06/4828_04-768x541.jpg"
  ["medium_large-width"]=>
  int(768)
  ["medium_large-height"]=>
  int(541)
  ["large"]=>
  string(77) "https://climaplus-securit.com/wp-content/uploads/2022/06/4828_04-1024x722.jpg"
  ["large-width"]=>
  int(1024)
  ["large-height"]=>
  int(722)
  ["1536x1536"]=>
  string(68) "https://climaplus-securit.com/wp-content/uploads/2022/06/4828_04.jpg"
  ["1536x1536-width"]=>
  int(1200)
  ["1536x1536-height"]=>
  int(846)
  ["2048x2048"]=>
  string(68) "https://climaplus-securit.com/wp-content/uploads/2022/06/4828_04.jpg"
  ["2048x2048-width"]=>
  int(1200)
  ["2048x2048-height"]=>
  int(846)
  ["header_xl"]=>
  string(68) "https://climaplus-securit.com/wp-content/uploads/2022/06/4828_04.jpg"
  ["header_xl-width"]=>
  int(1200)
  ["header_xl-height"]=>
  int(846)
  ["header_desktop"]=>
  string(68) "https://climaplus-securit.com/wp-content/uploads/2022/06/4828_04.jpg"
  ["header_desktop-width"]=>
  int(1200)
  ["header_desktop-height"]=>
  int(846)
  ["header_tablet"]=>
  string(77) "https://climaplus-securit.com/wp-content/uploads/2022/06/4828_04-1024x722.jpg"
  ["header_tablet-width"]=>
  int(1024)
  ["header_tablet-height"]=>
  int(722)
  ["header_mobile"]=>
  string(76) "https://climaplus-securit.com/wp-content/uploads/2022/06/4828_04-600x700.jpg"
  ["header_mobile-width"]=>
  int(600)
  ["header_mobile-height"]=>
  int(700)
  ["square_desktop"]=>
  string(76) "https://climaplus-securit.com/wp-content/uploads/2022/06/4828_04-800x800.jpg"
  ["square_desktop-width"]=>
  int(800)
  ["square_desktop-height"]=>
  int(800)
  ["square_mobile"]=>
  string(76) "https://climaplus-securit.com/wp-content/uploads/2022/06/4828_04-400x400.jpg"
  ["square_mobile-width"]=>
  int(400)
  ["square_mobile-height"]=>
  int(400)
  ["thumb_300"]=>
  string(76) "https://climaplus-securit.com/wp-content/uploads/2022/06/4828_04-300x212.jpg"
  ["thumb_300-width"]=>
  int(300)
  ["thumb_300-height"]=>
  int(212)
  ["thumb_small"]=>
  string(76) "https://climaplus-securit.com/wp-content/uploads/2022/06/4828_04-600x423.jpg"
  ["thumb_small-width"]=>
  int(600)
  ["thumb_small-height"]=>
  int(423)
  ["themen"]=>
  string(76) "https://climaplus-securit.com/wp-content/uploads/2022/06/4828_04-823x580.jpg"
  ["themen-width"]=>
  int(823)
  ["themen-height"]=>
  int(580)
  ["highlight"]=>
  string(77) "https://climaplus-securit.com/wp-content/uploads/2022/06/4828_04-1024x425.jpg"
  ["highlight-width"]=>
  int(1024)
  ["highlight-height"]=>
  int(425)
}
				
Blick in ein großes Dachgeschoss: vorne ein Schlafbereich

© Saint-Gobain Glass Deutschland

Abschnitt 5.1.4 der „neuen“ DIN 18008 lautet: „Werden auf Grund gesetzlicher Forderungen zur Verkehrssicherheit Schutzmaßnahmen für Verglasungen erforderlich, kann dies beispielsweise durch Beschränkung der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten erfüllt werden. Anmerkung: Es wird auf § 37, Abs. (2) Musterbauordnung (MBO) bzw. die entsprechende Formulierung der jeweils geltenden LBO hingewiesen.“ Dieser in der DIN 18008 genannte Absatz 2 des § 37 „Fenster, Türen, sonstige Öffnungen“ der MBO/LBO besagt: „(2) Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen herabreichen, sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden können. Weitere Schutzmaßnahmen sind für größere Glasflächen vorzusehen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert.“ Dieser Hinweis bedeutet, dass bei Bauvorhaben die im jeweiligen Bundesland geltende MBO/LBO zu beachten ist. Wichtig dabei ist, dass die MBO/LBO nicht zwischen privater und öffentlicher Nutzung unterscheidet, denn sie gilt gemäß § 1 mit wenigen Ausnahmen für alle baulichen Anlagen sowie die Regelungen des § 37 Abs. 2 der MBO/LBO für alle dort definierten Verglasungen gelten.

Gläser mit sicherem Bruchverhalten

Die DIN 18008 sagt zwar nicht, dass grundlegend Sicherheitsglas zu verwenden ist, aber man befindet sich erst einmal auf der sicheren Seite, wenn man von vorneherein „Glas mit sicherem Bruchverhalten“ verwendet. Die DIN 18008-1 beschreibt dies so, dass ein „sicheres Bruchverhakten“ vorliegt, wenn „bei Bruch des Glases die Bruchstücke zusammengehalten werden oder eben nicht zerfallen“ bzw. „in eine große Anzahl kleiner Bruchstücke zerfallen“. Einfacher gesagt, es liegt ein „sicheres Bruchverhalten“ vor, wenn die verwendeten Gläser die Anforderungen und Vorgaben der Normen für Sicherheitsglas erfüllt. Dies ist z. B. bei ESG nach DIN EN 12150 und DIN EN 14179 und VSG gemäß DIN EN 14449 der Fall. Drahtglas gilt nach wie vor nicht (mehr) als Sicherheitsglas. Die dann verwendeten ESG und VSG Gläser müssen hier mindestens die Klassen 3(C)3, bzw. 3(B)3 gemäß DIN EN 12600 erfüllen.

Eine Frage der Abwägung?

Noch einmal zurück zur Frage, ob bei der Verwendung von bruchsicherem Glas nach der DIN 18008 im öffentlichen und gewerblichen Bereich anders als im privaten zu verfahren ist. Klare Antwort: Nein! Die DIN 18008 ist eine grundlegende baurechtlich gültige Norm und ist unabhängig der Nutzung für „Gläser im Bauwesen“ anzuwenden! Auch wenn der bereits erwähnte §37 Absatz 2 MBO schon seit vielen Jahren existiert, ist die Aussage in Bezug auf Sicherheitsglas hier nicht ganz eindeutig. Die DIN 18008 versucht hier zwar „Besserung“, dennoch gibt es viele „Grauzonen“, die nicht direkt den Einsatz von Sicherheitsglas „ersichtlich“ machen oder wo vielleicht im ersten Moment die „Sinnhaftigkeit“ nicht erkannt wird. Doch ist eine „Beschränkung der Zugänglichkeit“ nicht unbedingt die Lösung, wenn man auf Sicherheitsglas verzichten möchte. Hier haben der Bundesverband Flachglas e. V., Troisdorf , der Bundesverband Metall, Essen, der pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e. V., Frankfurt am Main, der Tischler Schreiner Deutschland, Berlin sowie der Verband Fenster + Fassade, Frankfurt am Main, ein gemeinsames Dokument herausgebracht: „Verkehrssicherheit bei verglasten Türen und bodentiefen Verglasungen ohne Absturzsicherung, Oktober 2019“.

Neues Dokument „Verkehrssicherheit bei verglasten Türen und bodentiefen Verglasungen ohne Absturzsicherung“

Dieses Dokument unterstützt durch eine „Risikoanalyse“ und eine abschließende „Risikobeurteilung“ PlanerInnen und HandwerkerInnen bei der Entscheidung, wenn die Notwendigkeit von „Glas mit bruchsicherem Verhalten“ in Frage gestellt ist. Dieses Dokument bzw. die dort aufgeführte Vorgehensweise der Risikoanalyse kann ihnen helfen, Bauherren*innen zu zeigen, wie hoch das Thema „Verkehrssicherheit“ auch in den privaten Wohnräumen zu bewerten ist. Denn es gibt wesentliche Erkenntnisse: 1) In privaten Räumen halten sich tendenziell mehr Personen mit höheren Schutzzielen und längere Zeit auf als in nicht-privaten Bereichen – Ausnahme Gesundheitswesen, Kindergärten, Schulen etc. Dazu zählen vor allem Ältere, Kinder, Kranke usw. 2) Der private Haushalt ist der Ort mit der höchsten Unfallrate. Ergo: Es ist wahrscheinlich, dass BauherrInnen die eigene Gesundheit im privaten Bereich ebenso wichtig ist wie im beruflichen Umfeld, wo diese zum Beispiel exakt auch in den Unfallverhütungsvorschriften geregelt ist. Aber grundsätzlich und abschließend sei nochmal gesagt, dass man sich mit Sicherheitsglas auf der sicheren Seite befindet und sich die Frage stellen sollte, inwieweit sich der Aufwand einer „Risikoanalyse und anschließender -bewertung“ im Einzelfall lohnt, im schlimmsten Falle zu Lasten der Sicherheit und Gesundheit der Bewohner.