Überblick über Anforderungen an Bauteile mit Schallschutzglas

Rechtliche Mindestanforderungen an den Schallschutz

Der Schallschutz von Bauelementen wie Fenster, Türen oder Fassaden ist fester Bestandteil der Planung und Ausführung von Gebäuden. Im Folgenden erläutert Ralf Vornholt, welche Regelungen Bauherren und Hersteller dabei beachten müssen.

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© AdobeStock / peshkova

Nicht nur im privaten Wohnbereich ist Schallschutz ein wichtiges Komfortthema. Denn einem konkreten Bauvorhaben oder einem Immobilienkauf liegen individuelle Komfortwünsche und Zielvorstellungen zugrunde. Bei zeitgemäßen Neubauten, aber auch bei Sanierungen nach Neubaustandard wird deshalb ein Schallschutz erwartet, der deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen an den Schallschutz im Hochbau liegt. Für Hersteller ist darüber hinaus eine korrekte Leistungsangabe für die CE-Kennzeichnung und den Nachweis am Bau relevant. Ein Überblick.

DIN 4109

Nach den Landesbauordnungen sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten und instand zu halten, dass die menschliche Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Gebäude müssen einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben. Die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise“ ist eine bauaufsichtlich eingeführte „Technische Baubestimmung“ und daher bei der Planung und Ausführung zu beachten. In der DIN 4109 ist die erforderliche Luftschalldämmung von Außenbauteilen für Neubauten geregelt. Die Anforderung richtet sich nach dem maßgeblichen Außenlärmpegel bzw. dem Lärmpegelbereich sowie der Raumnutzung. In den verschiedenen Teilen der Norm werden durch Berechnungen, planerische Festsetzung oder Messungen das erforderliche Schalldämmmaß des geplanten Bauteils auf Basis des maßgeblichen Außenlärmpegels unter Berücksichtigung des Anteils der Fenster an der Gesamtfassade und der Schalldämmung angrenzender Bauteile ermittelt.

Grundsätzlich folgt aus § 633 BGB bzw. § 13 VOB, dass ein Gebäude mängelfrei sein muss. Dies gilt unabhängig von den Forderungen der DIN 4109. Eine mängelfreie Ausführung von Baukonstruktionen kann dazu führen, dass der Schallschutz die öffentlich-rechtlichen Anforderungen übersteigt. Im privaten Baurecht ist der Werkunternehmer zu einer Bauweise verpflichtet, die mindestens den „Allgemein anerkannten Regeln der Technik (AaRdT)“ entspricht. Bei DIN Normen wird lediglich vermutet, dass sie den AaRdT entsprechen.

VDI 2719

Mit der VDI Richtlinie 2719 (1987) zur Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen  besteht ein Regelwerk, das im Einzelfall vereinbart werden muss. Es werden Schallschutzklassen für Fenster mit den Einbausituationen definiert.

Messen oder rechnen?

Die Qualität eines vorhandenen Schallschutzes kann durch Messungen festgestellt werden. In aufwendigen Messungen der Luftschalldämmung wird im Senderaum definierter Schall erzeugt und die Schallpegeldifferenz zwischen Senderaum und Empfangsraum ermittelt. Bei der Anwendung der Regelwerke ist zu beachten, dass für das bewertete Schalldämmmaß zwei Definitionen gebräuchlich sind:

  1. Das Nachweisverfahren für die Schalldämmung sieht eine Laborprüfung an einem vollständigen Fenster vor und erfolgt gemäß ISO 101040 und ISO 717-1. Das Ergebnis der Messung ist das bewertete Schalldämmmaß Rw mit den Spektrum -Anpassungswerten C und Ctr.
  2. Mit der DIN 4109-35 steht ein Bauteilkatalog für gängige Bauweisen und Bauteile mit Schalldämmwerten zur Verfügung, die ohne individuelle Prüfung zum Nachweis des ausreichenden Schallschutzes verwendet werden können.

Prüfformat oder  Baustelle ?

Vor und nach dem Einbau von schalldämmenden Fenstern besteht häufig der Bedarf an Messungen der tatsächlichen schallmindernden Wirkung der eingebauten Fenster. Die messtechnische Kontrolle der im Einzelfall geforderten und vertraglich vereinbarten Schalldämmung durch eine Schallmessung am Bau an Außenbauteilen wird üblicherweise wegen ihres Schwierigkeitsgrades und der als unbedingt notwendig erachteten messtechnischen Erfahrung nur von bauakustischen Prüfstellen nach DIN EN ISO 140-1 durchgeführt .

Messkurven und ihre Bedeutung

Wie sieht eine typische Messkurve zur Luftschalldämmung aus und was ist an ihr abzulesen?

Das Beispiel zeigt das Isolierglas CLIMAPLUS ACOUSTIC im Aufbau 10 mm PLANICLEAR/16 Ar/6mm PLANICLEAR:

Beim Betrachten der Messkurve fällt folgendes auf:

  • Die Luftschalldämmung ist auch abhängig von der Tonhöhe (Frequenz) des Schalls. Im Tieftonbereich ist die Schalldämmung niedriger als im Hochtonbereich.
  • Resonanzen (Eigenschwingungen) sorgen für charakteristische Einbrüche mit niedriger Luftschalldämmung
  • Der Rw-Wert ist das „bewertete Schalldämmmaß“, also die Auswertung der kompletten Messkurve und der Gewichtung auf die menschliche Hörphysiologie.
  • Die Werte (c; ctr) sind sogenannte Spektrumanpassungswerte für bestimmte Lärmarten. Sie geben an, wie das bewertete Schalldämmmaß Rw z.B. für Verkehrslärm reduziert wird. Ctr steht hier für „traffic“. In unserem Beispiel heißt das: Rw, Ctr = 39 dB -6 dB = 33 dB
  • Weiterhin ist zu beachten, dass in ein Gebäude nicht nur einfach ein Isolierglas eingesetzt wird, sondern ein Fenster. Dazu ist für den effektiven Schallschutz immer das ganze Bauteil, also Fenster plus Verglasung plus der fachgerechte (dichte!) Einbau von Fenster und Glas zu betrachten.

Fazit

Die rein rechtlichen Anforderungen der technischen Baubestimmungen reichen für die Erwartungen, die der Bauherr heute an Wohnkomfort stellt, nicht immer aus. Einen großen Einfluss hat die Umgebung des Gebäudes – deshalb empfiehlt sich ein Blick in die amtlichen Lärmkarten. Dort findet man nicht nur Angaben zur örtlichen Lärmbelastung, sondern auch Angaben zur Art des Lärms wie z.B. Hochgeschwindigkeitsbahntrassen, Autobahnen, Industriegebiete etc. Dies ermöglicht nicht nur eine Bewertung des allgemeinen Lärmpegels, sondern auch eine Beurteilung des Lärmspektrums, also eine Bewertung, ob der Lärm überwiegend hochfrequent oder niederfrequent ist: Dies ist wichtig für eine optimale Beratung des Bauherrn.