Wie wirkt Licht auf uns?
Tageslicht in Gebäuden
Gebäude müssen so geplant sein, dass sie vollständig oder überwiegend mit Tageslicht auskommen. Warum das wichtig ist, und wie Tageslicht auf den menschlichen Organismus wirkt, beleuchtet der folgende Beitrag.
Tageslicht gibt seit Menschengedenken unserem Körper den Takt vor. Fotorezeptoren in der Netzhaut des Auges wandeln die Lichtstrahlen in Lichtsignale um und senden sie an das Gehirn. Verantwortlich dafür sind die Sinneszellen auf der Netzhaut, die so genannten Stäbchen und Zapfen. Die Stäbchen ermöglichen uns die Orientierung in der Dämmerung oder nachts – allerdings in schwarz-weiß – während die Zapfen für das farbliche Sehen verantwortlich sind. Der dritte Fotorezeptor, das Melanopsin, reagiert auf das sichtbare blaue Spektrum des Lichts. Es sagt der inneren Uhr des Menschen einerseits direkt, ob es draußen Tag oder Nacht ist. Andererseits wirkt es auf die primären Strukturen des Gehirns und aktiviert diese damit oder beruhigt sie in Sekundenschnelle, je nach Tageszeit. Im Sommer wirken bis zu 100.000 Lux bei blauem Himmel auf unseren Körper. Im Winter und bei bedecktem Himmel sind es nur rund 3.500 Lux. Noch geringer ist die Lichtmenge, wenn wir uns in Gebäuden und in künstlichem Licht aufhalten.
Deutlich mehr Tageslicht als Kunstlicht
„Bei der Planung eines Gebäudes ist es wichtig, dass das Kunstlicht nicht zwangsläufig gebraucht wird“, sagt Prof. Peter Andres, Beratende Ingenieure für Lichtplanung in Hamburg, auf die Frage nach den Anforderungen an Tageslicht in Gebäuden. „Zum überwiegenden Teil muss ein Gebäude bzw. ein Raum so konzipiert sein, dass er nur mit Tageslicht auskommt.“ Eine solche Art der Planung ist jedoch durchaus komplex. Für zahlreiche baurelevante Themen wie Energiebedarf, Energieeffizienz und CO2-Emissionen existieren inzwischen bewährte Lösungskonzepte. Für die Themenbereiche Tageslichtnutzung und Tageslichtautonomie gilt dies jedoch nicht in Gänze. Die Normenreihe „DIN 5034 – Tageslicht in Innenräumen“ gilt allgemein als Basis für die Tageslichtplanung, sie wurde allerdings ordnungsrechtlich nicht eingeführt. In den Landesbauordnungen finden sich aus der DIN 5034 abgeleitete Anforderungen wie z. B. die Mindestfenstergröße in Aufenthaltsräumen. In der Regel wird dort als lichtes Rohbaumaß ein Achtel der Grundfläche des Raumes verlangt. Daraus ergibt sich das Problem, dass weder die Rahmenbreiten des Fensters, noch die Verglasungscharakteristiken wie die Lichttransmission in diese Anforderungen einfließen. Die Folge ist oftmals eine unzureichende Versorgung mit wertvollem Tageslicht.