DIN 18032 und mehr

Normen und Richtlinien für den Sportstättenbau

Die Anforderungen an Schulbauten sind hoch – dies gilt ebenso für Sporthallen im schulischen Bereich. Die DIN 18032 „Sporthallen – Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung“ ist eine der zentralen Normen für den Bau von Sporthallen und Räumen für die Sport- und Mehrzwecknutzung. Aber nicht nur diese DIN gilt es zu beachten: Auch Aspekte des nachhaltigen Bauens bestimmen immer häufiger Neubau und Sanierung von Sportstätten – und mit ihnen weitere Normen, Verordnungen und Richtlinien. Eine kleine Sammlung ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

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Blick über Eck in eine Sporthalle mit holzfarbenem Sporthallenboden, auf den blaue und weiße Linien appliziert sind. Eine hohe Hallendecke ruht auf weißen, nach oben gebogenen Stahlträgern. In der linken Wand sind fünf Fensterelemente sichtbar, die Hallenwände sind im Wechsel mit hellen und dunklen ockerfarbenen Streifen gestrichen. Links und rechts an der Kopfseite steht jeweils eine grün gestrichene Halterung für Volleyballkörbe.

© AdobeStock/zhu difeng

Die normative Grundlage für die Planung von Sporthallen bietet die DIN 18032-1 | 2014-11 „Sporthallen – Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung – Teil 1: Grundsätze für die Planung“. Sie ist sozusagen die übergeordnete Planungsnorm und gilt für Sporthallen und Sporträume für Schulsport, Wettkampfsport, Vereinssport, Breitensport, Freizeitsport, Sport für Menschen mit besonderen Bedürfnissen sowie für Mehrzwecknutzung.

In Sporthallen finden sich im Halleninnenraum zahlreiche Einbauten an Wänden und Decken, die für den Sportbetrieb notwendig sind. Diese dürfen nach DIN 18032-3 keine Gefahr für SportlerInnen und SchülerInnen darstellen – sie müssen laut Norm „ballwurfsicher“ sein, also einen Treffer mit einem Basketball, Faustball, Fußball, Handball, Hockeyball, Medizinball, Prellball, Tennisball und Volleyball standhalten. Ballwurfsicher bedeutet, dass sowohl die Bauelemente als auch die Festigkeit, Funktion oder Sicherheit der Unterkonstruktion trotz Balltreffern dauerhaft funktionsfähig bleiben. Sie dürfen also weder verformt noch zerstört werden. Zu diesen Bauelementen zählen unter anderem Verglasungen, Lampen, Deckenverkleidungen, Regieraumfenster, Sporthallentüren und -tore, Deckenstrahlheizungen, Revisionsklappen, Anzeigetafeln, Prallschutzwände und textile Blend-, Sonnenschutz- und Verdunkelungssysteme. Zu den Verglasungen zählen nicht nur Verglasungen in Türen und Fenstern, sondern auch lichtdurchlässige Wände und Spiegel. Die Norm beschreibt zudem exakt das Verfahren, nach welchem die Ballwurfsicherheit von Bauelementen für Sporthallen geprüft werden muss. Der bestandene Ballwurftest eines neutralen Testinstituts muss durch ein gültiges Zertifikat nachgewiesen werden. Da nicht in allen Sportstätten die gleichen Sportarten ausgetragen werden, gibt es in der Norm die Abstufungen von „ballwurfsicher“ (höchste Anforderung, für alle Sportarten sicher) über „eingeschränkt ballwurfsicher“ (die Bauelemente müssen kleinen, schnellen Bällen wie Hockeybällen nicht standhalten) bis „bedingt ballwurfsicher“ (kleinere Bälle bis 60 mm Durchmesser können Verformungen hervorrufen). Die Norm gilt im Übrigen nicht für die Beanspruchung durch Stoßkugeln und Stoßbälle.

Anforderungen an die Verglasungen

Die Ballwurfsicherheit der Bauelemente, also auch der verwendeten Gläser, ist gegeben, wenn gemäß DIN 18032-3 die Elemente mit einem Ballschussgerät geprüft werden, indem auf das jeweilige Bauelement einmal mit Handbällen und einmal mit Volleybällen unter einem Winkel von 45° oder 90° geschossen wird. Für Verglasungen erfüllen bereits 8 mm dickes Einscheiben-Sicherheitsglas sowie Verbund-Sicherheitsglas aus 2 x 5 mm Floatglas mit 0,76 mm PVB-Folie (uneingeschränkte Ballwurfsicherheit) die in der Norm genannten Prüfkriterien. Ballwurfsichere Verglasungen müssen allerdings im Regelfall auch Wind- und Holmlasten tragen, so dass aus statischen Gründen oft größere Glasdicken notwendig sind. Verglasungen, wie z. B. bei Glasbrüstungen, die Personen gegen Absturz sichern sollen, müssen zusätzlich die Anforderungen für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen erfüllen.

Während des Sportes müssen die Sporttreibenden vor Verletzungen bei Glasbruch geschützt sein – dies betrifft vor allem Bereiche, in denen Sportler*innen während des Bewegungs- und Verkehrsablaufs auf verglaste Wände, Wandteile oder Türen durch Stolpern, gestoßen Werden, Unachtsamkeit, unzureichende Beleuchtung oder bei Panik treffen können. Nach DIN EN 12600 sowie DIN 58125 „Schulbau – Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen“ gelten Werkstoffe für Verglasungen und sonstige lichtdurchlässige Flächen als bruchsicher, wenn bei Stoß- und Biegebeanspruchung keine scharfkantigen oder spitzen Teile herausfallen.

Anforderungen an Wände und Sportgeräte

Ballwurfsicher und splitterfrei müssen allerdings nicht nur die Verglasungen, sondern auch die Wände und Sportgeräte sein – sie müssen ebenflächig und geschlossen sein und dürfen keine rauen Oberflächen aufweisen. Der vorgeschriebene Prallschutz muss sichergestellt sein, indem die Wandoberflächen bis 2,0 m ab Oberkante Sportboden mit fest angebrachtem, nachgiebigem Material wie z. B. textilen Materialien oder Prallwänden mit definiertem Kraftabbau ausgeführt werden.

Weitere Beachtung finden Normen zum Schallschutz, zum Brandschutz, die Arbeitsstättenverordnungen, die Versammlungsstättenverordnungen, die Musterverwaltungsvorschift „Technische Baubestimmungen“, die MBO Musterbauordnung Schule, die Richtlinien des Glaserhandwerks und mehr.

Nach der Inbetriebnahme einer sanierten oder neugebauten Sportstätte sind regelmäßige Sicherheitsprüfungen und weitere Kontrollen vor allem auch der Sportgeräte notwendig. Einen Überblick darüber gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) in ihrer Publikation „Sportstätten und Sportgeräte – Hinweise zur Sicherheit und Prüfung“.

Nachhaltiger Sportstättenbau

Darüber hinaus geht es beim Neubau und der Sanierung von Sportstätten heute zunehmend nicht nur um die Erfüllung von Normen und Rechtsvorschriften, sondern es rücken auch immer mehr Nachhaltigkeitsprinzipien und die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und ökonomischen Faktoren in den Fokus. In der Publikation (Kurzfassung) „Nachhaltiger Sportstättenbau – Kriterien für den Neubau nachhaltiger Sporthallen“ sind die Grundlagen, Leitlinien und Vorteile eines „nachhaltigen Sporthallenbaus“ zusammengefasst – mit dem Anspruch, eine Orientierungshilfe und relevante Planungsgrundlage zu bieten. Dort heißt es unter anderem: „Sie fördern eine notwendige „Lebenszyklusbetrachtung“ einer Sportstätte und eröffnen neue Perspektiven für umweltfreundliche, nachfragegerechte, sportfunktionale, gesunde und wirtschaftliche Sportanlagen. Oder kürzer: Nachhaltigkeit führt zu mehr Qualität im Sportanlagenbau. Um zukünftig nachhaltige Sportstättenkonzepte sicherzustellen, muss folglich bei allen Planungen eine Sportstättenentwicklungsplanung vorausgehen (…). Hierzu eröffnet die (…) DIN 18032-01: 2014 im Bereich der gedeckten Anlagen erweiterte Möglichkeiten für die Konzeption eines nachhaltigen Sportanlagenmixes (…).“

Fazit

Wie die Bildungsbauten insgesamt, so steht auch der Sportstättenbau vor gewaltigen Herausforderungen. Marode Sporthallen finden sich allerorten, der Handlungsbedarf ist weiter immens. Neben der Funktionalität von neugebauten und sanierten Sportstätten rücken in letzter Zeit Klima- und Ressourcenschutz, neue Technologien und soziale Ansätze immer stärker ins Blickfeld. Dies gilt im Übrigen für Deutschland, Österreich und die Schweiz gleichermaßen (siehe z.B. für Österreich https://www.nachhaltiger-sport.at/). Auch die internationale Sportbranche sieht sich der Nachhaltigkeit auf allen Ebenen verpflichtet. Das bedeutet, dass bei der Planung der gesamte Lebenszyklus einer Sportstätte mit allen ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten von Sportstätten mit einbezogen wird: vom (Um-) Bau über den Betrieb und die Nachnutzung bis hin zum Rückbau. Dadurch rücken auch weitere als die bisher gültigen Normen für Schul- und Sportbauten in den Fokus, denn es wird verstärkt zum Beispiel um Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten (LCC), Drittverwendung, Gesundheit, Flächeneffizienz, Umnutzungsfähigkeit, Einflussnahme des Nutzers, Fahrradfreundlichkeit, Haltbarkeit, Reinigungsfreundlichkeit, Wetter- und Umweltresistenz, Demontage usw. usw. gehen.

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