Sicherheitsglas in der Gebäudehülle: Mindestanforderungen und mehr
Normen und technische Regelwerke für Sicherheitsglas
Die deutschen Regelwerke haben beim Thema Gebäudehülle vor allem die Wärmedämmung im Fokus – auch hinsichtlich der eingebauten Gläser. Die DIN 4108-2 formuliert hier die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz. Neben den wärmedämmenden Komponenten einer Gebäudehülle ist – je nach Gebäudeart – der Einbau von Sicherheitsglas vorgeschrieben bzw., wie im privaten Wohnungsbau, zum Teil empfohlen. Hier kommt beispielsweise die Normenreihe DIN 18008 zur Anwendung.
Diese Normenreihe stellt „Bemessungs- und Konstruktionsregeln sowie Vorgaben für erforderliche versuchstechnische Nachweise zur Verfügung. Behandelt werden die Tragfähigkeit, Lagesicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Verglasungskonstruktionen unter planmäßigen Einwirkungen.“ Wichtige Regelwerke, die die Verwendung und/oder Eignung von Sicherheitsglas in der Gebäudehülle beschreiben, gibt die folgende Übersicht (alphabetisch geordnet, ohne Priorisierung):
- Arbeitsstättenverordnung
- BGR/GUV-R 108 – Betrieb von Bädern
- DGUV Information 208-014 – Glastüren, Glaswände
- DGUV Regel 102-002 – Kindertageseinrichtungen
- DGUV-Vorschrift 81 – Unfallverhütungsvorschrift Schulen
- DIN 18008-2 – Linienförmig gelagerte Verglasungen
- DIN 18008-3 – Punktförmig gelagerte Verglasungen
- DIN 18008-4 – Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen
- DIN 18008-5 – Begehbare Verglasungen
- DIN 18008-6 – Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB
- DIN 18032-1 – Sporthallen; Hallen und Räume für Sport und
- DIN 18361 – Verglasungsarbeiten
- DIN 18516-4 – Außenwandbekleidungen
- DIN 58125 – Schulbauten
- DIN EN 12600 – Pendelschlagversuch
- GUV – SI 8027 Mehr Sicherheit bei Glasbruch
- Mehrzwecknutzung – Teil 1: Grundsätze für die Planung
- Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (BGR 232)
- Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Lichtdurchlässige Wände
- Verkehrssicherheit mit Glas, Schrift Nr. 8, Institut des Glaserhandwerks Hadamar
Weitergehende Anforderungen können in der Bauregelliste, in bauaufsichtlichen Zustimmungen im Einzelfall, in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis enthalten sein. Je nach Objekt können auch weitere Vorschriften zur Anwendung kommen.
Ländersache Baurecht
In der Bundesrepublik Deutschland ist Baurecht Ländersache. Innerhalb der baurechtlichen Vorgaben wird geregelt, wie Bauten und bauliche Einrichtungen beschaffen sein müssen – wie vor allem die Standsicherheit der Konstruktion und die Sicherheit von Personen und des öffentlichen Verkehrs gewährleistet werden können. Beim Einsatz von Verglasungen in Verkehrsbereichen, die nicht gesondert gegen den Publikumsverkehr abgeschirmt sind, muss die erforderliche Verkehrssicherheit durch das Glaserzeugnis sichergestellt werden. Gefordert werden für diese Bereiche „bruchsichere“ bzw. „bruchhemmende“ Verglasungen. Als „bruchsicher“ bzw. „bruchhemmend“ gelten nach DIN 58125 und Arbeitsstättenregel ASR A1.7 Punkt 5 (6): „… Werkstoffe für durchsichtige Flächen (…), wenn sie die baurechtlichen Bestimmungen für Sicherheitsglas erfüllen (z. B. Einscheiben- und Verbundsicherheitsglas), Werkstoffe für Verglasungen, wenn bei Stoß- und Biegebeanspruchung keine scharfkantigen oder spitzen Teile herausfallen.“ Diese Anforderungen erfüllen Sicherheitsgläser wie SECURIT Einscheiben-Sicherheitsglas, SECURIT-HF und STADIP PROTECT (Verbund-Sicherheitsglas).
Jedes Gebäude unterliegt den Technischen Baubestimmungen
Grundsätzlich richten sich Auswahl und Bemessung von Glaserzeugnissen nach den technischen Baubestimmungen in den Bauordnungen der Länder und/oder der Musterverwaltungsvorschrift technischer Baubestimmungen (MVV TB), die auf die DIN 18008 verweist. Auf die häufig gestellte Frage, ob bei einem privaten Wohngebäude diese Bestimmungen auch beachtet und eingehalten werden müssen, ergibt sich eine einfache Antwort: Ja! Die technischen Baubestimmungen gelten für jedes Gebäude. Es wird in den Regeln nicht unterschieden, ob es sich um private Wohnbauten, öffentliche Gebäude oder gewerblich genutzte Gebäude (inkl. Mietwohnungen) handelt. Daher ist die Frage grundsätzlich falsch gestellt. Sie muss vielmehr lauten: „Was muss in einem öffentlichen, öffentlich zugänglichen oder Gewerbegebäude über die technischen Baubestimmungen hinaus noch zusätzlich beachtet werden? Als Antwort darauf existiert eine Fülle von Sicherheitsregeln, um eventuellen Verletzungsfolgen vorzubeugen. Grundsätzlich geht es bei diesen Sicherheitsregeln wie den Unfallverhütungsvorschriften (UVVs), der Arbeitsstättenverordnung und den Versammlungsstätten-Verordnungen etc. darum, die Verkehrssicherheit mit Glas zu regeln. Die Sicherheitsanforderungen in öffentlichen und gewerblichen Bauten wie Schulen, Büros, Kindergärten sind gesetzlich gut geregelt, umfangreiche Informationen zum Thema Verkehrssicherheit finden sich z. B. in den Richtlinien oder Merkblättern des Innungsverbandes des Glaserhandwerks, des Bundesverbandes Flachglas und des Verbandes der Fenster- und Fassadenbauer.
Im Privatbereich sieht es jedoch anders aus. Hier fehlen solch eindeutige gesetzliche Vorgaben: Sicherheitsanforderungen im privaten Wohnbereich, die über die technischen Baubestimmungen hinausgehen, sind im Gegensatz zu den Anforderungen an die Nutzung von Glaserzeugnissen in öffentlichen Gebäuden wie Büros, Schulen, Kindergärten, Sportstätten etc. nicht gesetzlich geregelt. Es existiert lediglich eine sehr allgemein gehaltene „Verkehrssicherungspflicht“. Es empfiehlt sich, bei bodentiefen Gläsern Sicherheitsglas zu verwenden – wenn darauf verzichtet wird, muss dies entsprechend beurteilt und begründet werden.ll
Sicherheitsglas in der Gebäudehülle privater Wohnbauten
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle erfreulicherweise bundesweit weiter gesunken – um 27,7 Prozent auf 54.236 Fälle. Darunter fallen auch Einbruchsversuche, bei denen die Täter scheiterten: immerhin 48,7 %. Vor allem moderne Häuser mit ihren großen Glasfronten bieten da – vermeintlich – zahlreiche Angriffsflächen. Ob der Versuch scheitert, hängt maßgeblich davon ab, wie gut ein Objekt gesichert ist. Laut Polizeiangaben schützen immer mehr Menschen ihr Zuhause mit sinnvollen mechanischen und elektronischen Maßnahmen.
Wirksamen Schutz bieten spezielle Fenster der RC-Klasse (Resistance Class) mit Verbund-Sicherheitsgläsern, die in Kombination mit entsprechenden Rahmenkonstruktionen die Angriffsflächen von Häusern und Wohnungen auf ein Minimum reduzieren – und sich durch die Kombination mit weiteren Funktionen wie Wärme- und Schallschutz als wahre Multifunktionsprodukte entpuppen. Auf das Glas bezogen bieten effektiven Einbruchschutz Verbund-Sicherheitsgläser aus der CLIMAPLUS PROTECT- oder STADIP PROTECT-Familie. Die nach der geltenden Norm EN 356 zum Schutz gegen Einbrüche geprüften Produkte sind dank der eingearbeiteten PVB-Folie besonders stabil und bleiben – je nach Ausführung – auch bei erheblicher Gewalteinwirkung als kompakte Verglasung im Rahmen. Die DIN EN 356 definiert unterschiedliche Sicherheitsklassen, die u.a. vom verwendeten Werkzeug wie auch der Prüfdauer abhängen. Diese Sicherheitsklassen reichen von P1A bis P5A – sogenannte durchwurfhemmende Verglasungen – und P6B bis P8B – sogenannte durchbruchhemmende Verglasungen. Die einfachste Ausführung ist Sicherheitsglas mit der Einstufung P1A. Dieses Glas wirkt bereits durchwurfhemmend; es schützt allerdings wenig vor dem Einsatz mit Einbruchswerkzeugen. Mehr Sicherheit bieten Gläser der Klassen P2A und P4A. Mit einer zusätzlich auf das Glas aufgebrachten Alarmschleife, die bei Zerstörungsversuchen über einen elektrischen Anschluss Alarm auslöst, wird der Einbruchschutz nochmals erhöht. Diese Signalgabe kann mit einer Alarmanlage gekoppelt sein bzw. als stiller Alarm an die Polizei weitergeleitet werden.
Hochsicherheits- und Brandschutzgläser
Zu den angriffhemmenden Verglasungen zählen neben den durchwurf- und durchbruchhemmenden auch Gläser mit Durchschuss- und Sprengwirkungshemmung. Der prinzipielle Aufbau der verschiedenen Widerstandsklassen der Hochsicherheitsgläser ist vergleichbar, unterscheidet sich jedoch durch die Anzahl der verarbeiteten Glasscheiben, der Folien und zum Beispiel der Verwendung von Polycarbonat-Scheiben anstelle von Glas im Gesamtaufbau.Zu den angriffhemmenden Verglasungen zählen neben den durchwurf- und durchbruchhemmenden auch Gläser mit Durchschuss- und Sprengwirkungshemmung. In der Bundesrepublik Deutschland ist Baurecht Ländersache. Innerhalb der baurechtlichen Vorgaben wird geregelt, wie Bauten und bauliche Einrichtungen beschaffen sein müssen – wie vor allem die Standsicherheit der Konstruktion und die Sicherheit von Personen und des öffentlichen Verkehrs gewährleistet werden können. Beim Einsatz von Verglasungen in Verkehrsbereichen, die nicht gesondert gegen den Publikumsverkehr abgeschirmt sind, muss die erforderliche Verkehrssicherheit durch das Glaserzeugnis sichergestellt werden. Gefordert werden für diese Bereiche „bruchsichere“ bzw. „bruchhemmende“ Verglasungen. Als „bruchsicher“ bzw. „bruchhemmend“ gelten nach DIN 58125 und Arbeitsstättenregel ASR A1.7 Punkt 5 (6): „… Werkstoffe für durchsichtige Flächen (…), wenn sie die baurechtlichen Bestimmungen für Sicherheitsglas erfüllen (z. B. Einscheiben- und Verbundsicherheitsglas), Werkstoffe für Verglasungen, wenn bei Stoß- und Biegebeanspruchung keine scharfkantigen oder spitzen Teile herausfallen.“ Diese Anforderungen erfüllen Sicherheitsgläser wie SECURIT Einscheiben-Sicherheitsglas, SECURIT-HF und STADIP PROTECT (Verbund-Sicherheitsglas).
Zu den Hochsicherheitsgläsern zählt zum Beispiel VETROGARD PRO BR4 P8B NS: Dieses Glas bietet sowohl Schutz vor vielfältigen Angriffen durch Eindringlinge als auch durch Feuerwaffen. Zwischenschichten aus Polyvinylbutyral (PVB) zwischen den einzelnen Glasscheiben machen es zu einem besonders widerstandsfähigen Verbundglas. Das Produkt hält drei Schüssen aus einer .357 Magnum oder einer .44 Remington Magnum sowie mehr als 70 Axtschlägen stand. Das Glas ist nicht splitternd, wodurch die Gefahr ausgeschlossen wird, dass Personen ggf. durch herumfliegende Glasbruchstücke verletzt werden könnten. VETROGARD PRO BR4 P8B NS kann in Türen, begehbaren Verglasungen, als Oberlicht oder Dach oder in Trennwänden und Dachfenstern eingesetzt werden.
Die DIN 4102 Teil 13 definiert Brandschutzverglasungen wie folgt: „Brandschutzverglasungen sind Bauteile mit einem oder mehreren lichtdurchlässigen Elementen, die in einem Rahmen sowie mit Halterungen und vom Hersteller vorgeschriebenen Dichtungen und Befestigungsmitteln eingebaut sind und bestimmte, in der Norm DIN 4102 Teil 13 angeführte Anforderungen erfüllen.” Brandschutzgläser gibt es als Ein- oder Mehrkammer-Brandschutzglas, das eine umweltfreundliche aufschäumende Zwischenschicht enthält. Im Brandfall ermöglicht es eine vollständige thermische Isolation, die die Einhaltung der vorgeschriebenen Brandabschnitte zuverlässig sicherstellt. Im Brandfall bietet es zusätzlich zur leistungsfähigen Reduzierung des Übertritts von Strahlungswärme bis zu einem gewissen Grad auch eine symmetrische thermische Isolation.